Im folgenden der Aufruf zu einer Demo "Freiheit für Musa Aşoğlu" am 15.12. um 12 Uhr in Hamburg den wir gerne teilen:
Freiheit für Musa Aşoğlu
Unser Freund und Genosse Musa Asoglu wurde am 2. Dezember 2016 in Hamburg verhaftet und befand sich über 20 Monate in Totalisolation. Das heißt, er war 23 Stunden am Tag in der Zelle eingesperrt und durfte an keinen Gemeinschaftsaktivitäten im Knast teilnehmen. Dass seine Isolationsfolter Mitte September aufgehoben wurde, ist auch ein Erfolg unserer Öffentlichkeitsarbeit! Vorgeworfen wird ihm die Mitgliedschaft in der DHKP-C, einer marxistisch-leninistischen Organisation, die in der Türkei für Sozialismus, eine Gesellschaft ohne Unterdrückung und Ausbeutung kämpft. Dabei wird ihm mit Hilfe des §129b eine führende Rolle in der DHKP-C unterstellt. Und dies, obwohl ihn ein belgisches Gericht im Jahr 2007 von eben diesem Vorwurf frei gesprochen hat. Seit dem 25. Januar 2018 läuft der Prozess vor dem OLG Hamburg gegen unseren Genosssen und wird Anfang 2019 zu Ende gehen. Für uns Grund genug, am 15.12. in Hamburg zu einer kämpferischen Demonstration aufzurufen, um unsere Solidarität mit Musa auszudrücken!
Musa ist ein türksicher Revolutionär und
kam schon als Kind in die Niederlande. In seiner Jugend begann er sich
für linke Politik zu interessieren und engagierte sich im
antifaschistischen Kampf. Er prangerte in der europäischen
Öffentlichkeit die Politik des Verschwindenlassens durch Todesschwadrone
an, welche tausende Oppositionelle, GewerkschafterInnen und kurdische
PolitikerInnen entführten und hinrichteten. Er kümmerte sich um die
Belange der politischen Gefangenen weltweit und organisierte Symposien,
Pressekonferenzen und Demonstrationen. Seine Hingabe für die politischen
Gefangenen brachte ihm die Aufmerksamkeit der faschistoiden Türkei ein,
in der er als Staatsfeind gilt. Das er heute als führendes Mitglied der
DHKP-C vor Gericht steht, ist Konstrukt des Verfassungsschutzes. In
einer Erklärung beschuldigte Musa den Staatschutzsenat mit diesem
Konstrukt der DHKP-C zu arbeiten. »Es gibt keine Organisation mit der
Bezeichnung DHKP-C«, sagte er. Er äußerte, dass die DHKP (Revolutionäre
Volksbefreiungspartei) und die DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront,
der militärische Arm) existierten. Doch auch der deutsche und US-
amerikanische Imperialismus verfolgen Musa gnadenlos. Die USA haben
neben der Türkei (1,2 Millionen Euro) ein Kopfgeld von 3 Millionen
Dollar auf ihn ausgesetzt. Sowohl die Türkei, als auch die USA haben
seine Auslieferung beantragt.
Kampf dem Faschismus in der Türkei und überall – Kampf dem deutschen Imperialismus!
Obwohl deutsche Massenmedien regelmäßig
Kritik an dem Herrschaftsstil von Erdogan äußern, ist die BRD mehr als
williger Unterstützer der Verfolgung von widerständigen Bewegungen aus
der Türkei, Kurdistan und dem Rest der Welt.
Erfolterte Geständnisse und
Propagandamärchen aus der Türkei bilden die Grundlage für die
Kriminalisierung von demokratischen Protestformen und legaler
Vereinsarbeit. Ein gewähltes Mitglied des „falschen“ Vereins wird zur
verurteilten Terroristin einzig und allein deshalb, weil sie der
gewählte Vorstand eines legal eingetragenen Vereins ist.
Die BRD und ihr NATO- Partner Türkei
haben eine lange gemeinsame politische, wirtschaftliche und militärische
Geschichte. Schon seit über 100 Jahren verdienen deutsche Konzerne
Milliarden in der Türkei. Entsprechend stark sind die Verflechtungen. So
verwundert es auch nicht, dass schon der blutige Mitärputsch 1980 in
der Türkei mit Rückendeckung der BRD, wie der NATO insgesamt stattfand
und der bis heute anhaltene Krieg gegen die KurdInnen mit deutschen
Waffen erfolgt. Das Land ist bis heute Großkäufer hiesiger
Rüstungsgüter, allein im vergangenen Jahr im Wert von 34,2 Millionen
Euro. Rheinmetall ist an Entwicklung und Bau des türkischen Kampfpanzers
“Altay” beteiligt. Darüber hinaus erhält das Regime in der Türkei viele
Milliarden Euro und andere Gegenleistungen von der Europäischen Union
für die Abschottung Europas vor den Flüchtlingen, direkte Folgen
imperialistischer Aggressionen.
Der deutsche Imperialismus hat also ein
ganz eigenes Interesse an einer in seinem Sinne stabilen Türkei. Und so
verwundert auch der ungeheure Verfolgungswille der deutschen
Klassenjustiz gegenüber Revolutionären aus der Türkei und AktivistInnen
der kurdischen Befreiungsbewegung nicht. Die BRD nimmt eine führende
Rolle in der internationalen Aufstandsbekämpfung ein. Nicht selten kommt
es zu Auslieferungen von AktivistInnen aus anderen EU-Ländern, um diese
in der BRD zu verurteilen. So existiert seit mehr als 25 Jahren das
PKK-Verbot und seit 20 Jahren das DHKP-C Verbot in der BRD. Das hatte
bereits viele lange Haftstrafen, unzählige Razzien, etliche Verbote von
Demonstrationen und Veranstaltungen und natürlich tausende Abschiebungen
ins Folterland Türkei zur Folge. Mit ähnlichen Vorwürfen wird 10
GenossInnen wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der TKP/ML
(Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) vor dem OLG
München der Prozess gemacht. Davon befinden sich 3 Genossen seit über 3
Jahren immer noch im Knast. Seit einigen Jahren hat die Kriminalisierung
und Verfolgung des weltweiten Widerstand durch den deutschen Staat
einen konkreten Namen: §129b des StGB.
Weg mit dem § 129b!
Dieser Paragraph wurde im Zuge des
Antiterror-Rausches 2002 eingeführt. Unter der Schirmherrschaft der USA
begann der „weltweite Kampf gegen den Terror“ und dient den
Imperialisten vor allem dazu, ihre Mittel (legale sowie moralische)
auszubauen, um ihre ökonomische und militärische Macht international
durchzusetzen.
Der Paragraph 129b behandelt die
angebliche „Mitgliedschaft/Unterstützung/Werbung in/für/ einer
terroristischen Vereinigung im Ausland“, meist der DHKP-C, der PKK,
sowie der TKP/ML. Doch was wird wirklich unter § 129b juristisch
belangt?
Bei den Meisten bisheriger
Verurteilungen stand im Mittelpunkt: Das Organisieren von Festen und
Konzerten, der Verkauf von Zeitungen oder die Betätigung in legalen
Vereinen. Es ist also ein §, welcher genützt wird, um unbeliebte
Wahrheiten und Meinungen zu verbieten. So organisierte die Anatolische
Förderation (AF) beispielsweise nach der Aufdeckung des NSU Konzerte mit
der revolutionären Band Grup Yorum unter dem Motto: „Ein Herz und eine
Stimme gegen Rassismus!“, um sich zum Einen mit den Opfern zu
solidarisieren und zum Anderen darüber aufzuklären, dass der NSU über
viele Jahre von den Geheimdiensten aufgebaut und finanziell und
logistisch unterstützt wurde. Die Organisatoren dieser Konzerte wurden
mit mehrjährigen Haftstrafen konfrontiert. Die Repressionsorgane der BRD
vermitteln deutlich: „Nerv hier (in Deutschland) nicht! Solltest du
deine demokratischen Rechte in Anspruch nehmen, werden wir dich
wegsperren und/ oder abschieben.“ Deshalb sieht sich die Musikgruppe mit
immer heftigeren Kriminalisierungen bis hin zum Auftrittsverbot
konfrontiert.
Insbesondere linke AktivistInnen aus der
Türkei und Kurdistan werden in der BRD verfolgt und kriminalisiert.
Dabei spielen „Organisierungsdelikte“ eine große Rolle. Es muss weder
eine konkrete Tat oder eine illegale Handlung nachgewiesen werden,
sondern die alleinige Zugehörigkeit zu einer Gruppierung, die von
geheimen Gremien als „kriminell“ oder „terroristisch“ eingestuft wird,
reicht bereits aus. Welcher Widerstand legitim ist, entscheiden
weiterhin die, die an Hunger, Elend und Massakern verdienen. Und dies
hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In den
Verfahren werden all diese politischen Tätigkeiten einer
politisch-militärischen Organisation wie der DHKP-C zugeordnet. Alle
Aktivitäten einem bewaffneten Zusammenhang zuzuordnen, ist nichts Neues
in der Widerstandsbekämpfung. In der BRD wurde in den achtziger Jahren
das Engagement für die isolierten Gefangenen aus der RAF als
„RAF-Tätigkeit“ durch den § 129 a verfolgt und bestraft.
Zu den dutzenden Haftstrafen gegen
kurdische AktivistInnen, sowie Revolutionären und fortschrittliche
Demokraten aus der Türkei nach §129b gab es hunderte Durchsuchungen von
Vereinsräumen und Privatwohnungen in der BRD, mit dem Ziel, diesen
Widerstand zu erfassen und einzuschüchtern. Die Betroffenen verschwinden
oft viele Jahre in Isolationshaft. Der ehemalige politische Gefangene
Faruk Ereren bezeichnet das umfassende Isolationsprogramm als „weiße
Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben“. Viele der Gefangenen wehren sich
dagegen mit Hungerstreiks und anderen Aktionen und konnten so auch
erfolgreich Forderungen durchsetzen. Es ist wichtig, dass wir hier
draußen aus den unterschiedlichsten Bewegungen den Druck für und mit den
Gefangenen erhöhen.
Feiheit für Musa Asoglu- Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Unser Freund und Genosse sitzt nun schon
seit 2 Jahren in Isolationshaft und am Ende seines Prozesses wird
wieder einmal ein skandalöses Urteil der deutschen Klassenjustiz stehen.
Das können bis zu 10 Jahren Haft bedeuten und auf Grundlage der
Ausreiseanträge der USA und der Türkei droht ihm sowohl die Abschiebung
als auch weitere Verurteilungen. Das macht uns wütend und das werden wir
nicht hinnehmen. Musa steht für dutzende politische Gefangene, vor
allem türkischer und kurdischer Herkunft in den Kerkern des
imperialistischen Staates BRD. Musa muss raus- alle politischen
Gefangenen müssen raus! Sie gehören in unsere Reihen zurück, sie sind
ein Teil von uns. Wir wollen vor der Urteilsverkündung nochmals ein
kraftvolles Zeichen setzen gegen die Reprssion und für die Freiheit von
Musa Asoglu! Wir werden zeigen, dass Musa nicht allein ist.
Kommt zahlreich zur Demonstration
am 15.12.18 um 12.00 Uhr zur Roten Flora ( Schulterblatt 71 / Achidi-
John- Platz 1) nach Hamburg!
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Jugendoffensive
Bündnis gegen Imperialistische Agression
Freiheitskomitee Hamburg
Proletarische Autonomie Magdeburg
- Geschrieben von cazi