
Am 19.02 wurden in der Türkei sechs Mitglieder einer internationalen Delegation festgenommen, welche die Bedingungen in den Gefängnissen von „Brunnen-Typ“-Gefängnissen untersuchen sollten. Dabei handelt es sich um S-, R-, Y-Typ und Hochsicherheitsgefängnisse, die aufgrund ihrer besonders isolierenden Haftbedingungen auch als „Brunnen-Gefängnisse“ bezeichnet werden.
Nachdem die Delegation sich mit einer demokratischen Anwaltskanzlei am Morgen des vergangenen Donnerstag getroffen hatte, wurden die Mitglieder in Istanbul auf offener Straße unter dem Vorwand festgenommen, gegen Aufenthaltsauflagen zu verstoßen zu haben.
Als Folge wurden die Mitglieder der Delegation erkennungsdienstlich behandelt, der Kontakt mit ihren Anwälten wurde der Delegation teils verwehrt. In mindestens einem Fall erhielten Konsulatsangehörige von der Polizei keine weiteren Informationen über ihre festgenommenen Staatsangehörigen.
Seitdem wird die Delegation scheinbar im Zentrum für Asylsuchende und Migration in Istanbul-Arnavutköy festgehalten und soll nun wohl am einem der Flughafen Istanbuls deportiert zu werden. Die Mitglieder kommen aus Russland, Frankreich, Spanien, Belgien und Italien.
Bei den „Brunnen-Gefängnissen“ handelt es sich um Knäste, bei denen die Gefangenen in kleinen Zellen 22 – 23 Stunden am Tag gehalten, von Sonnenlicht und sozialen Kontakt abgeschnitten und stark isoliert werden. Teilweise gibt es in den Zellen der Gefangenen Kameras, die die Gefangenen ständig überwachen und keine Möglichkeit für Privatsphäre bieten. Besuche und Briefe werden teilweise verwehrt. Das heißt, dass es sich hier um eine besonders heftige, permanente Form der Einzelhaft handelt.
Diese Bedingungen verstoßen gegen internationales Recht und zählen
als Folter. Unter anderem legen die sogenannten „Mandela-Regeln“ klar
fest, dass Gefangene sowohl ein Recht auf Besuche als auch auf
Tageslicht und frische Luft haben:
„In allen Räumen, in denen Gefangene leben oder arbeiten,
a) müssen die Fenster groß genug sein, damit die Gefangenen bei Tageslicht lesen und arbeiten können, und so eingerichtet sein, dass Frischluft einströmen kann, gleichviel ob es eine künstliche Belüftung gibt oder nicht;
b) muss es genug künstliches Licht geben, damit die Gefangenen ohne
Beeinträchtigung ihres Sehvermögens lesen und arbeiten können.“
„1. Den Gefangenen ist zu gestatten, unter der notwendigen Aufsicht in regelmäßigen Abständen mit ihrer Familie und ihren Freunden zu verkehren,
a) indem sie schriftlich korrespondieren und sich dabei, soweit vorhanden, der Telekommunikations-, elektronischer, digitaler und anderer Mittel bedienen und
b) indem sie Besuche empfangen“
Die „Brunnen-Gefängnisse“ werden vor allem gegen politische Gefangene genutzt.
Diese Repression gegen diese Delegation ist ein Versuch des alten türkischen Staates, Menschen, die sich für die Rechte von politischen Gefangenen im spezifischen und demokratische Recht
e im allgemeinen einsetzen und ist ein Angriff gegen die demokratischen Rechte. Doch das zeigt nur, wie groß die Angst des türkischen Staats vor dem Volk ist.