Tuesday, September 5, 2017

BIB Thema der Woche #33: Umsiedlung von Beduinen

BIB Thema der Woche #33: Umsiedlung von Beduinen


Was die Welt weiß…

Dass Israels Siedlungspolitik offenbar in den Besetzten Palästinensischen Gebieten (UN: ‚Occupied Palestinian Territories‘ – OPT), also im besetzten Westjordanland, auch Westbank genannt, offenbar nicht zu stoppen ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Zum Beispiel haben wir im Thema der Woche #4 ausführlich über den Bau jüdischer Siedlungen im Westjordanland berichtet.
Doch es gibt nicht nur große, staatlich geplante Siedlungen (’settlements‘) im Westjordanland, sondern auch (Container-)Wohnungen, die sogar nach israelischem Recht illegal errichtet wurden. Um diese Wohnungen nachträglich aus der Illegalität zu befreien, hat das israelische Parlament, die Knesset, im Februar 2017 ein neues Gesetz verabschiedet: Es legalisiert nachträglich 4.000 Wohnungen, die auf privatem Land gebaut wurden, das Palästinensern gehört – das Land wird kurzerhand zu Regierungsbesitz erklärt. Die gute Nachricht ist: Das Gesetz ist (vorläufig) von Israels Oberstem Gericht durch eine einstweilige Verfügung gestoppt worden. Zwei israelische Menschenrechtsorganisationen hatten dagegen geklagt, wie die Süddeutsche Zeitung im August berichtete.


Schon gewusst? Vertreibung und Besiedlung im israelischen Kernland


So sieht eine kleine Beduinensiedlung am Rande der Straße von Jerusalem zum Toten Meer aus. 2012 wurde auch ihr eine Zwangsumsiedlung angekündigt – zu anderen Beduinenstämmen in der Nähe der Jerusalemer Mülldeponie.                 (Foto: privat)
Weniger bekannt ist, dass nicht nur im besetzten Westjordanland, sondern auch im „Kernland“ Israels Grundstücke enteignet und Siedlungen errichtet werden, die künftig ausschließlich jüdischen Bürgern vorbehalten sein sollen. Jüngstes Beispiel ist die Zerstörung des Beduinendorfes Umm al-Hiran in der Wüste Negev.
Die Beduinen von Umm al-Hiran –  also die indigene Bevölkerung, die seit Jahrhunderten nomadisch und in verschiedenen Stämmen in der Negev-Wüste (in ihrer Tradition: der Naqab) beheimatet ist – lebten in einem anderen Gebiet des Negev/Naqab, als sie 1956 durch die israelische Regierung per Militärbefehl zwangsumgesiedelt wurden. Im Jahr 2015 genehmigte der Oberste Gerichtshof eine erneute Zwangsumsiedlung dieser fast 1.000 Menschen von Umm al-Hiran. Die Organisation Adalah (Legal Center for Arab Minority Rights in Israel) setzt sich seit langem für die Rechte der beduinischen Bewohner ein; im November 2016 waren jedoch die letzten rechtlichen Mittel ausgeschöpft, um die bevorstehenden Abrisse zu verhindern. Auch die Bitte um Aufschub wurde von der israelischen Bodenverwaltung abgelehnt. Stattdessen wurde die zuständige Behörde mit der Ausführung der Abrisse beauftragt.
Der Abriss eines ganzen Dorfes ist natürlich kostspielig. Daher wurde den Einwohnern angekündigt, welche Kosten durch die Abrisse schätzungsweise mindestens auf sie zukommen würden, denn es ist gängige Praxis, den Hauseigentümern die Kosten für Abrisse in Rechnung zu stellen. Neben den Kosten für die eigentlichen Abrisse seien die „Kosten für die Entsendung der Polizei, die noch unklaren Kosten für weitere Kräfte zur Unterstützung, für Sicherheit, für die Abriegelung des Gebiets sowie die Koordinierung der Fahrzeuge zwecks Verhaftungen und Eindämmung von Widerstand zu berücksichtigen.“, wie medico bereits 2016 schreibt. Im August wurde in Ha’aretz öffentlich, dass vielen Beduinen obendrein ihre israelische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Dadurch sind sie nicht nur mehrfach vertrieben, enteignet, zwangsumgesiedelt und gedemütigt – jetzt leben sie auch noch staatenlos in Israel.